Die Reisekrankenversicherung ist immer dann im Gespräch, wenn man sich außerhalb der Landesgrenzen, genauer außerhalb der Grenzen, für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland eintritt, auf Reisen bewegt. Eigentlich gilt die gesetzliche Krankenversicherung ja weltweit. Das Problem ist nur, dass es in anderen Ländern keine automatische Kostenübernahme gibt und dass diese Kosten höher sein können als in Deutschland.

Falls man auf Reisen im Ausland erkrankt, kann man theoretisch ebenso zum Arzt gehen. Allerdings muss man ihn selbst privat bezahlen und kann danach die Rechnung bei der Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Wenn die Rechnung den deutschen Regeln entspricht, wird sie im vollen Umfang erstattet werden. Da aber Privatliquidationen oft teurer sind, erhält man nur teilweise eine Erstattung und muss den Rest selbst tragen.

Wenn es keine direkte Abrechnung zwischen Arzt, Apotheke oder Krankenhaus im Ausland mit der heimischen Krankenversicherung gibt, ist es günstiger, sich einer der Krankenversicherungen zu bedienen, die spezielle Auslands - Krankenversicherungen anbieten. Diese Krankenversicherung kostet für die Reisen im Urlaub nur wenige Euro jährlich. Dafür hat man aber rundum Versicherungsschutz und kann der Versicherung die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung überlassen. Je nach Versicherungsvertrag muss man in Vorleistung treten; doch darf man sicher sein, die Kosten in vollem Umfang erstattet zu bekommen, wenn man sich an die Versicherungsbedingungen hält.

Je nach dem Umfang des abgeschlossenen Versicherungsschutzes kann noch anderes Teil dieser Krankenversicherung sein. Ein wichtiger Posten ist der Transport nach Hause, vor allem wenn man nicht normal reisen kann. Ebenso kann es sinnvoll sein, einen Dolmetscher zuziehen zu können, der die ärztlichen Auskünfte und Anweisungen übersetzt. Auch die zusätzlichen Kosten, die mitreisenden Angehörigen anlässlich einer Erkrankung auf Reisen entstehen können, sind ein Erstattungspunkt.

Wer nicht nur eine einfache Krankenversicherung für Reisen abschließt, sollte allerdings darauf achten, dass er nicht mehrfach versichert ist. Schließlich kann man die Krankheitskosten nur einmal erstattet bekommen, und es nützt nichts, wenn man eine separate Versicherung abschließt, obwohl noch eine andere Versicherung existiert.

Bei Reisen im Inland hat man damit kein Problem. Da kann man heute den Trolley - früher war das der Koffer - packen, und es kann los gehen. Der Trolley ist ein sehr nützlicher Begleiter beim Reisen. Er sorgt dafür, dass man sich keine Zerrung beim Kofferschleppen zuzieht. Er rollt einfach auf Rädern, und an einem stabilen Griff kann man ihn leicht hinter sich her ziehen. So gesehen ist der Trolley ein Gerät, das der Gesundheit dient. Allerdings zählt er nicht zu den Gegenständen, die deshalb von der Krankenversicherung erstattet wird.